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Vorsorge-Zertifikat© zurück

Um Ihren gewohnten Lebensstandard auch in späteren Zeiten beibehalten zu können, ist es besonders wichtig, rechtzeitig vorzusorgen.

Ihre Vorteile

Aufbau einer staatlich geförderten, privaten Pensionsvorsorge
100%ige Kapitalgarantie* auf Ihre Einzahlungen und Ihre staatliche Prämie am Ende der vereinbarten Laufzeit
Attraktive staatliche Prämie
Steuervorteil bei widmungsgemäßer Verwendung
Professionelle Veranlagung
Individuell wählbare Vertragsdauer, jedoch mindestens 15 Jahre
Lebenslange und steuerfreie Zusatzpension ab dem 40. Lebensjahr möglich

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Maximale Einzahlung 2011: EUR 2.313,36
Staatliche Prämie: zwischen 8,5 % und 13,5 %
für 2011: 8,5 %, das sind bis zu EUR 196,64
Steuerfreiheit (KESt, ESt, VersSt) in der Ansparphase und bei Rentenzahlung
Nachversteuerung nur bei Kapitalauszahlung

Die Auszahlung des Kapitals als Einmalzahlung löst eine Nachversteuerung gemäß § 108g Absatz 5 Einkommenssteuergesetz aus.
Die abzuführenden Abgaben setzen sich nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung aus 25 % der Kapitalerträge und 50 % der staatlichen Prämie zusammen.

Veranlagung im Lebenszyklusmodell
Das 2010 eingeführte Lebenszyklusmodell bietet Ihnen höhere Flexibilität bei höherer Sicherheit. Es ermöglicht Ihnen durch die Mindestaktienquote an den Ertragschancen des Kapitalmarktes teilzunehmen.
Gleichzeitig wird durch die Reduktion der Aktienquote mit steigendem Lebensalter Ihr Erspartes am Ende der Laufzeit gegen das Risiko von Schwankungen am Aktienmarkt besser abgesichert.

Die Mindestaktienquote passt sich flexibel Ihrem Lebensalter an und beträgt:

bis zum 45. Lebensjahr   30 %
bis zum 55. Lebensjahr   25 %
ab dem 55. Lebensjahr nur mehr       15 %

Ihr HYPO Berater erstellt Ihnen gerne ein persönliches Angebot.


Die mit © gekennzeichnete Versicherung ist ein Produkt der Oberösterreichische Versicherung AG. Für den mit * gekennzeichneten Wert ist Garantiegeber die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG. Die Obeösterreichische Versicherung AG haftet nicht für einen Kapitalverlust infolge eines allfälligen Ausfalles des Garantiegebers.